Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.
Übersteigen in einem Haftpflichtschadenfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges (wirtschaftlicher Totalschaden), kann der Geschädigte das Fahrzeug, im Rahmen der 130% Grenze, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch instand setzen lassen.
Als Grundvoraussetzung hierfür gilt, die ermittelten Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen, der Geschädigte muss das Fahrzeug weiterhin nutzen (in der Regel mindestens 6 Monate) und die Reparatur muss vollständig, wie im Gutachten kalkuliert, ausgeführt werden.