130 %-Grenze/ Regulierung (Opfergrenze)

Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.

Was ist die 130 %-Grenze/ Regulierung (Opfergrenze)?

Übersteigen in einem Haftpflichtschadenfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeuges (wirtschaftlicher Totalschaden), kann der Geschädigte das Fahrzeug, im Rahmen der 130% Grenze, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch instand setzen lassen.

Als Grundvoraussetzung hierfür gilt, die ermittelten Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen, der Geschädigte muss das Fahrzeug weiterhin nutzen (in der Regel mindestens 6 Monate) und die Reparatur muss vollständig, wie im Gutachten kalkuliert, ausgeführt werden.

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