Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.
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WHAT THE PEOPLE SAY
“Great customer service, kuddos for doing things the right way rather than the easy way. I am still getting compliments about the food served at my wedding.”
Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.
Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei Personenschäden, bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!
Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Denn dieser kann Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensregulierung mit Hand und Fuß zur Seite stehen. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechnung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung nicht abnehmen. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Und wie steht´s mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.
Ein unabhängig und neutraler Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist Bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.
Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen.
Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.
Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.