Richtiges
Verhalten nach
Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.

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WHAT THE PEOPLE SAY

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Paul Morgan
1

Unfallgegner

Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.

2

Bilder

Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.

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Adressen der Zeugen

Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei Personenschäden, bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!

4

Kfz-Sachverständigen beauftragen

Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Denn dieser kann Ihnen aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensregulierung mit Hand und Fuß zur Seite stehen. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechnung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

5

Schaden nachweisen

Bedenken Sie, dass Sie verpflichtet sind, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung nicht abnehmen. Meistens bringt dies einen finanziellen Nachteil mit sich. Und wie steht´s mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.

6

Fachgerechte Reparatur

Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauen und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.

7

Wertminderung berechnen

Ein unabhängig und neutraler Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist Bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.

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Forderung durchsetzen

Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen.
Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltskosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.

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Mietwagen

Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Verzichten Sie auf einen Mietwagen, so haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.

Persönliche Beratung

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