Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.
Unter dem Begriff Kaskoschaden versteht man Fahrzeugschäden, die durch eine eventuell abgeschlossene Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt sind.
Bei Teilkaskoschäden handelt es sich in der Regel um Wild-, Diebstahl-, Hagel-, Glas-, Brand- oder Sturmschäden.
Bei einem Vollkaskoschaden handelt es sich in der Regel um selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismusschäden am eigenen Fahrzeug.
Regulierungsgrundlage ist in diesen Fällen immer der abgeschlossene Versicherungsvertrag bzw. die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass im Fall eines Kaskoschadens die Versicherung weisungsberechtigt ist und somit z.B. entscheidet welcher Sachverständige den Schaden besichtigt und die Schadenhöhe feststellt. In vielen Fällen hat der Versicherungsnehmer, je nach Versicherungsvertrag, eine Selbstbeteiligung zu tragen.