Restwert

Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.

Wie wird der Restwert berechnet?

Bei dem Restwert handelt es sich um den Wert, der für das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch erzielt werden kann. Zur Definition des Restwertes hat der BGH bereits am 04.06.1993 entschieden, dass der Geschädigte bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 BGB die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich zu dem Preis vornehmen kann, den ein von ihm eingeschalteter unabhängiger Kfz-Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen für den Geschädigten zugänglichen Markt ermittelt hat. Auf höhere Restwertangebote des Versicherers muss er sich nur dann einlassen, wenn er sein Fahrzeug noch nicht veräußert hat (BGH, Urteil vom 06. 04. 1993, AZ VI ZR 181/92 – und BGH, Urteil vom 30. 11. 1999, AZ VI ZR 219/98).

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