Schadenminderungspflicht

Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.

Was ist die Schadenminderungspflicht?

Die sogenannte Schadenminderungspflicht ergibt sich aus § 254 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach hat in einem Schadenfall der Geschädigte die Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten und keine unnötigen Kosten zu verursachen.

Diese von den schadenregulierenden Versicherungen gern zitierte Regelung bezieht sich nach geltender Rechtsprechung nicht auf die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Die Ermittlung der notwendigen Reparaturkosten sind Bestandteil des entstandenen Schadens und somit erstattungspflichtig. Lediglich bei sogenannten Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe unter ca. 750,00 EUR ist in der Regel kein vollständiges Schadengutachten notwendig.

In diesen Fällen kann durch den Kfz-Sachverständigen ein entsprechender Kostenvoranschlag als Regulierungsgrundlage erstellt werden. Die Kosten hierfür werden in vielen Fällen von der schadenregulierenden Versicherung erstattet.

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