Sie wissen nichts nicht alles? Kein Problem - wir teilen gerne unser Wissen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Begriffe, die in einem Schadensfall auftreten.
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich (wirtschaftlicher Totalschaden) ist.
Ein technischer Totalschaden liegt bei völliger Zerstörung des Fahrzeuges oder bei Unmöglichkeit der Reparatur aus technischen Gründen vor.
Der wirtschaftliche Totalschaden liegt dann vor, wenn unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr von Reparaturwürdigkeit gesprochen werden kann.
Der Anspruch auf Wiederherstellung verwandelt sich in diesem Fall in einen Anspruch auf Geldersatz in Höhe des ermittelten Wiederbeschaffungswertes abzüglich eines evtl. zu erzielenden Restwertes für das beschädigte Fahrzeug.